Derivest GmbH Interessengemeinschaft der Anleger-macht das Sinn?

Natürlich kann eine unabhängige Interessengemeinschaft dann Sinn machen,k wenn man es schafft genügend Anleger in diese Interessengemeinschaft hinein zu bekommen. Ein zahnloser Tiger als Interessengemeinschaft macht dann wenig Sinn, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig.

Nur, mit solch einer Interessengemeinschaft ist auch ein großer Aufwand verbunden. Zeitlich und natürlich damit auch von der finanziellen Seite.

Wir wollen aber für Mitgliedschaft in einer solchen Interessengemeinschaften kein Geld nehmen, denn die Anleger sind ja schon genug „gemelkt und geschädigt“. und die Rechtsanwälte warten ja schon.

Es sind  dann immer auch wieder die üblichen Verdächtigen die über Google adwords auf Mandanten fang gehen-lassen sie bitte die Finger von solchen Kanzleien, denn letztlich bezahlen sie diese Werbung mit ihren Honoraren für diese Rechtsanwälte. Wirklich etwas erreichen was dann auch ihnen Ihr Geld zurückbringt tun die wenigsten Anwälte.

Die werben zwar oft mit gewonnenen Prozessen, was auch stimmt, aber Geld haben die Anleger dann trotzdem nicht zurückbekommen, denn der zum Beispiel verklagte Vermittler, hat dann urplötzlich kein pfändbares Vermögen mehr und keine Vermögensschadenhaftpflicht die für den Schaden aufkommen könnte.Der Anwalt, oh welch ein Wunder, hat aber dann trotzdem tausende von Euros verdient. Entweder bezahlt von Ihnen oder von Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Lassen sie die Finger von solchen Kanzleien.

Natürlich würde eine Interessengemeinschaft auch einen Rechtsanwalt bzw. die Kooperation mit einem Rechtsanwalt dann benötigen, wenn es um die Klärung juristischer Probleme geht. Klar ist, eine Interessengemeinschaft darf keine juristische Beratung durchführen. Das bleibt ganz klar in Deutschland dann Rechtsanwälten vorbehalten.

Eine Interessengemeinschaft kann aber dann Fakten sammeln und juristische Fragen gebündelt an einen Rechtsanwalt stellen. Eine Interessengemeinschaft kann dann auch, wenn sie stark genug ist, einen Rechtsanwalt in den Gläubigerausschuss entsenden. Damit weiß man dann auch, ob das alle sin eine vernünftige Richtung geht mit dem Eigeninsolvenzverfahren.

Zusätzlich, wenn man genug Stimmen bündelt, kann man auch großen Einfluss auf die Entscheidungen des Sachwalters ausüben, dann wenn man Zweifel hat das die Entscheidung des Sachwalters möglicherweise nicht im Interesse der Anleger sein könnte.

Schreiben Sie uns, wenn sie Interesse hätten eine solche Interessengemeinschaft zu begleiten bzw. darin Mitglied zu werden. was wir dann erwarten ist eine Spende als Anerkennung für unsere Arbeit, an die Leipziger Tafel. Dieser sind wir seit Jahren sehr verbunden.

Schreiben sie uns an redaktion@diebewertung.de

PRESSEKONTAKT

Diebewertung
Thomas Bremer

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: www.diebewertung.de
E-Mail : redaktion@diebewertung.de
Telefon: 0163-3532648
Telefax: 0341 – 870 85 85 9