Vorsicht Anlegerschutzanwalt bietet Ihnen seine Hilfe an! Auch hier wird Ihnen oft nicht geholfen, denn die Anwälte wollen manchmal auch nur Ihr Geld!

Dann wirft man gutes Geld letztlich dann schlechtem hinterher. Bis zu 2.500 Euro und mehr, je nach Streitwert, will solch ein Anlegerschutzanwalt von Ihnen. Eine Garantier dass Sie das Geld aus Ihrer Kapitalanalge dann auch tatsächlich wiederbekommen gibt es natürlich nicht. Trotzdem sagt man Ihnen im Regelfall immer „ja kein Problem, da ahben Sie wirklich gute Chancen das Geld wiederzubekommen“. So oder ähnlich hört sich das wohl in jedem Beratungsgespräch welches ein Anwalt mit Ihnen durchführt dann immer an. Dem Rechtsanwalt ist das dann auch letztlich „wurscht“ ob er dann auch letztlich den gewünschten Erfolg hat, denn er verdient sein Geld immer, auch wenn er den Prozess verliert weil er keine gute Arbeit geleistet hat. An das müssen sich gerade 1.000ende Anleger des Dreiländerfomds erinnert fühlen, denn deren letzte Chance auf Schadensersatz dürfte nun, durch ein am 18. Juni 2015 gefälltes Urteil des BGH, dahin sein. Die Begründung des BGH ist dabei eine dicke Watschen für die dort engagierten Anlegerschutzanwälte bzw. deren Kanzleien, denn die haben nach Aussage des BGH offenbar einfach juristisch schlampige Arbeit geleistet, so das der BGH gar nicht anders entscheiden konnte. Nun sollten, speziell in  iesem Fall, dann die Anleger sicherlich einmal intensiv darüber Nachdenken, daß an die Anlegerschutzanwälte gezahlte Honorar zurück zu holen. Die Chancen dafür dürften recht gut stehen, nach Meinung dreier von uns befragten Rechtsanwälte zu diesem Thema.

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Thomas Bremer

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